Stellungnahmen
Stellungnahmen des hlb Bremen zum Entwurf einer Bremischen Verordnung zur Verleihung des Promotionsrechts
Bremen, 20. November 2023. Der Hochschullehrerbund hlb Bremen begrüßt den Vorstoß zur Umsetzung der Ermächtigung für eine Verordnung über die Verleihung es Promotionsrechts an die Hochschulen des Landes Bremen.
Der hlb Bremen begrüßt, dass die Verleihung des Promotionsrechts an andere Hochschulen als Universitäten konkretisiert wird. Viele Professorinnen und Professoren an HAW in Bremen erfüllen bereits jetzt die hohen wissenschaftlichen Standards für die Durchführung von Promotionen. Das Promotionsrecht für HAW ist darüber hinaus als ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandort Bremen zu betrachten, zu dem sich die Regierungsparteien vertraglich 2019 vereinbart haben.
hlb Bremen zum Entwurf eines Sechsten Bremer Hochschulreformgesetzes
Bremen, 10. Januar 2023. Der Hochschullehrerbund hlbBremen begrüßt die umfangreichen Änderungs- und Verbesserungsvorschläge im vorgelegten Gesetzentwurf, um die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zu stärken und unterstützt die Verankerung weiterer Maßnahmen im Hochschulgesetz zur Unterstützung der Beschäftigten an Hochschulen. Die zahlreichen neuen Aufgaben treffen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf eine sehr dünne Personaldecke in der Verwaltung und auf eine bereits jetzt schon überlastete Professorenschaft, die zu einem doppelt so hohen Lehrdeputat als an Universitäten verpflichtet ist.
hlb Bremen nimmt Stellung zur Änderung des Hochschulgesetzes 2017
2. Mai 2017. Der vorliegende Entwurf des Bremischen Hochschulgesetzes enthält zukunftsorientierte Elemente, insbesondere für die Universität. Die Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und ihre veränderten Bedürfnisse werden weniger berücksichtigt. Aufgrund des unterschiedlichen Profils haben Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eine enge Einbindung in die regionale Wirtschaft. Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen können diese dienstrechtlichen Verpflichtungen nur begrenzt wahrnehmen, da wesentliche strukturelle Rahmenbedingungen fehlen.
Reform des Urheberrechtsgesetzes bleibt hinter den Möglichkeiten
März 2017. Weder die Pauschalvergütung für die Nutzungen kleiner Teile von Werken in der Lehre noch die wissenschaftsbasierte Entscheidung über den Umfang der Auszüge aus Publikationen sind mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes zu erwarten. Durch die Reform werden lediglich die bisher bestehenden Nutzungsmöglichkeiten leicht erweitert und gleichzeitig den Urhebern eine recht unscharf bezeichnete „angemessenen Vergütung“ zugesichert.
Stellungnahme des Hochschullehrerbunds – hlb Bremen zum Entwurf des Wissenschaftsplans 2020
Bremen, September 2014. Bessere Ergebnisse erbringen unter schlechteren Voraussetzungen – diese Rechnung der Senatorin kann nicht aufgehen. Die Hochschulen im Land Bremen leisten gute Arbeit – leiden aber seit Jahren unter einer extremen Unterfinanzierung. In den kommenden Jahren werden die Aufgaben für die Hochschulen umfangreicher, vielfältiger und schwieriger. So muss in der Lehre einer immer differenzierter werdenden Studierendenschaft ebenso Rechnung getragen werden wie den rasanten technischen Veränderungen und der weiter voranschreitenden Globalisierung. Diese Veränderungen betonte auch der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten für die Bremer Bildungsbehörde.
Stellungnahme des Hochschullehrerbunds – hlb Bremen zur W-Besoldung
Bremen, 27. März 2014. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2012 (BVerfGE 130, 263) festgestellt, dass die derzeitige Grundbesoldung der Professoren zu niedrig bemessen ist und gegen das verfassungsrechtlich verankerte Alimentationsprinzip verstößt. Die Bundesländer sind seither gefordert, eine verfassungskonforme Regelung der Besoldung zu schaffen. Das Land Bremen ist dieser Vorgabe durch das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 1. Oktober 2013 (Brem. GBl. S. 546) nachgekommen.
Zehn-Punkte-Programm zur Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Wettbewerb
2005. Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen stärken die Innovationskraft deutscher Unternehmen durch Bereitstellung qualifizierten Nachwuchses sowie durch anwendungsorienierte Forschung und Entwicklung.